Wissenswertes
Die Zeiten haben sich geändert…
…seit 1998 ist der Veranstaltungstechniker ein anerkannter Lehrberuf namens „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ mit der weiterführenden Qualifikation Meister für Veranstaltungstechnik.
Die Haftpflicht- und Unfallversicherer setzen für die Regulierung von Schäden vorraus, dass Planung und Ausführung von „geeigneten“ Personen bzw. Dienstleistern erbracht werden müssen. Ebenso besagen die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, dass dem Auftraggeber eine besondere Auswahl- und Vergabeverantwortung zukommen, das heißt:
Wenn etwas „passiert“ und Sie als Auftraggeber können nicht nachweisen, dass Ihr Dienstleister Ihnen lediglich vorgetäuscht hat, dass dieser die nötigen Qualifikationen besitzt oder extern, für die Erbringung der Dienstleistung, einkauft, dann haften Sie ebenfalls.
Wir als Meisterbetrieb versichern Ihnen, dass unsere Dienstleistungen allen Anforderungen der gültigen Gesetze und Verordnungen entsprechen oder freiwillig übertroffen werden. Getreu nach dem Motto „Stillstand ist Rückschritt“ ist für uns „gut einfach noch nicht ausreichend“